2.3. Mit Klageantwort vom 6. Februar 2021 und Duplik vom 3. Januar 2023 beantragte der Beklagte die Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers. In der Klageantwort wurden zudem diverse weitere Anträge unter anderem gegen die weiteren Miteigentümer sowie prozessualer Natur gestellt. 2.4. Mit Teilentscheiden des Bezirksgerichts Muri vom 26. April 2021 und 5. Juli 2022 trat dieses auf die Widerklagen und diverse weitere Anträge des Beklagten nicht ein. Auf die vom Beklagten gegen den Teilentscheid vom 26. April 2021 erhobene Berufung trat das Obergericht mit Entscheid ZOR.2021.32 vom 24. August 2021 nicht ein.