1. Die Parteien sowie deren Eltern und Bruder sind Miteigentümer des Grundstücks B mit dem vom Kläger, den Eltern und dem Bruder bewohnten Gebäude an der Q-Strasse in R._____. 2. 2.1. Mit Klage vom 10. Februar 2020 und Replik vom 17. Oktober 2022 beantragte der Kläger beim Bezirksgericht Muri, der Beklagte sei zu verpflichten, ihm Fr. 60'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 26. September 2019 zu bezahlen, unter Nachklagevorbehalt sowie Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten.