Die Unterhaltspflicht für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.08.2023 wird aufgehoben. [gemäss insoweit nicht angefochtenem vorinstanzlichem Urteil] [Unterhaltspflicht vom 01.09.2023 bis 31.07.2023 (recte 31.07.2024 gemäss Berichtigung vom 14. April 2025) bleibt unverändert gemäss Scheidungsurteil bestehen] . Ab 01.08.2024 wird die Unterhaltspflicht bis auf Weiteres sistiert. 2. Soweit mit der Berufung oder der Anschlussberufung mehr oder etwas anderes verlangt wird, werden sie abgewiesen.