Im Austrittbericht der D._____ vom 24. August 2021 (Duplikbeilage 5 S. 12) wurde ausgeführt, dass die Fortschritte noch fragil seien und das Familiensystem weiterer Unterstützung bedürfe. Aus dem ärztlichen Attest von Dr. med. E._____ vom 31. Januar 2023 (Duplikbeilage 6) geht hervor, dass sich der Beklagte ausgeprägte Ritzernarben zugefügt hatte. In der Whatsapp-Kommunikation mit dem Kläger im August und September 2024 (Berufungsantwortbeilage 3 S. 4) berichtete der Beklagte, in keiner guten Verfassung, unter Druck, depressiv und überfordert zu sein.