4.4.2.2. Den Ausführungen der Parteien im Berufungsverfahren ist zu entnehmen, dass es inzwischen (neben Kontakten per Whatsapp) zu zwei persönlichen Treffen gekommen ist, wobei das letzte Treffen im Juli 2024 stattgefunden habe (Berufung S. 8, Berufungsantwort S. 12 und 15, Berufungsantwortbeilagen 1-3). Aus der Whatsapp-Korrespondenz der Parteien zwischen dem 10. Juli 2024 und dem 20. Oktober 2024 ergibt sich, dass der Kläger weiteren Kontakt wünschte und Vorschläge für weitere gemeinsame Unternehmungen machte.