4.3. Mit der Berufung (S. 7 ff.) macht der Beklagte geltend, die Vorinstanz sei ohne Abklärungen und in Verletzung der Untersuchungsmaxime davon ausgegangen, dass seine Auslagen im Falle einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs durch seine Mutter aufgefangen werden könnten. Dies sei nicht zutreffend: Die Mutter werde selber (in rechtlich unverbindlicher Weise) vorübergehend von ihrem Partner finanziell unterstützt und habe hohe Schulden.