'1. Die Klage wird abgewiesen. [Ziff. 2 entfällt] 3. Die Entscheidgebühr von CHF 4'280.00 (inkl. Begründungskosten) wird dem Kläger auferlegt. 4. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 13'778.70 inkl. MwSt. und Spesen zu bezahlen.' Eventualiter: Der Entscheid des Präsidiums des Bezirksgerichts Bremgarten OF.2023.27 vom 17. April 2024 sei teilweise aufzuheben und es sei wie folgt zu entscheiden: