2. 2.1. Mit Klage vom 1. März 2023 an das Bezirksgericht Bremgarten beantragte der Kläger die Aufhebung seiner Unterhaltsverpflichtung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. 2.2. Mit Klageantwort vom 12. Juni 2023 beantragte der Beklagte die Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Im Übrigen beantragte er die Verpflichtung des Klägers zur Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses von mindestens Fr. 6'000.00, eventualiter die unentgeltliche Rechtspflege.