Gestützt darauf ist daher das Ergebnis der güterrechtlichen Auseinandersetzung insoweit zu korrigieren, als dass eine Beteiligung des Klägers bei den fraglichen Rechnungen nur für die Rechnungen der Aargauischen Gebäudeversicherung vom 27. November 2023 in Höhe von gesamthaft Fr. 349.60 berechtigt ist, weshalb der daraus resultierende Betrag zugunsten der Beklagten auf Fr. 174.80 zu reduzieren ist.