Klageantwortbeilage 2). Der mit Rechnung der Aargauischen Gebäudeversicherung vom 14. November 2022 in Rechnung gestellte Betrag von Fr. 359.75 wurde unter diesem Gesichtspunkt zu spät in den Prozess eingeführt und ist deshalb im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung nicht zu berücksichtigten.