3.3.2.1. Die Liegenschaft in U._____ steht zufolge einfacher Gesellschaft im Gesamteigentum der Ehegatten (vgl. Klagebeilage 4; sogenannte Ehegattengesellschaft). In einem ersten Schritt ist daher die einfache Gesellschaft äusserlich zu liquidieren. Die äussere Liquidation umfasst die Bereinigung der Hypothekarschulden sowie möglicherweise den Verkauf der Liegenschaft.