Die Beklagte beantragt im Berufungsverfahren, der Kläger sei unbefristet zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von Fr. 3'000.00 zu verpflichten mit der Begründung, die Vorinstanz habe die Lebensprägung der Ehe zu Unrecht verneint (vgl. Berufung Ziff. 2).