3. 3.1. Mit Berufung vom 13. September 2024 beantragte die Beklagte, der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben und der Kläger zu verpflichten, ihr einen unbefristeten nachehelichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von monatlich Fr. 3'000.00 zu bezahlen. Ausserdem sei der Nettoerlös aus dem Verkauf der Liegenschaft in U._____ nach Abzug der Hypothek und der mit dem Verkauf verbundenen Kosten in Umfang von Fr. 230'000.00 dem Kläger und im Überrest den Parteien je zur Hälfte zuzuweisen. Schliesslich sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger Fr. 44'741.55 aus Güterrecht zu bezahlen.