2. Am 21. August 2020 reichte der Kläger dem Präsidium des Bezirksgerichts Rheinfelden eine unbegründete Scheidungsklage ein. Da weder anlässlich der vorinstanzlichen Einigungsverhandlung noch während der darauffolgenden Sistierung des Verfahrens eine Einigung erzielt werden konnte, reichte er am 7. März 2022 die begründete Klage ein. Nach Durchführung eines zweifachen Schriftenwechsels fand am 26. Januar 2024 die vorinstanzliche Hauptverhandlung statt.