Die dem Beklagten erstmals mit Verfügung vom 2. März 2023 angesetzte Frist zur Einreichung der schriftlichen Duplik (act. 149) wurde ihm – auf dessen Gesuch hin (act. 152 f.) – mit Verfügung vom 22. März 2023 (act. 154) vorerst abgenommen, danach mit Verfügung vom 30. Juni 2023 neu angesetzt (act. 175) und auf weiteres Gesuch hin (act. 176) mit Verfügung vom 23. August 2023 (act. 177) bis 2. Oktober 2023 erstreckt. Gestützt auf ein weiteres Gesuch der damaligen Rechtsvertreterin des Beklagten (act. 178) wurde dem Beklagten die Frist zur Einreichung der Duplik mit Verfügung 28. September 2023 (act. 180) letztmals bis 23. Oktober 2023 erstreckt.