1.6. Mit Verfügung vom 30. Juni 2023 wurde dem Beklagten erneut eine Frist zur Einreichung der Duplik innert 20 Tagen angesetzt. Auf Gesuche des Beklagten hin wurde diese Frist mit Verfügung vom 23. August 2023 vorerst bis 2. Oktober 2023 und schliesslich mit Verfügung vom 28. September 2023 letztmals bis 23. Oktober 2023 erstreckt. 1.7. Mit vom Beklagten persönlich verfasster Eingabe vom 1. Oktober 2023 (Postaufgabe: 2. Oktober 2023) ersuchte dieser um "Revision" der -3- Verfügung vom 12. Juni 2023. Zudem ersuchte er um (weitere) Fristerstreckung für die Einreichung der Duplik.