Gegenstand Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 12. Dezember 2023 / Rechtsverweigerung im Ehescheidungsverfahren -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin hat beim Bezirksgericht Zurzach, Familiengericht, gegen den Beklagten am 24. Februar 2022 eine (unbegründete) Scheidungsklage eingereicht. In der Folge eröffnete das Bezirksgericht Zurzach unter der Verfahrensnummer OF.2022.9 ein Ehescheidungsverfahren.