202), dass auch weitere Kosten des Umbaus bzw. der Renovation mit Geldern der Errungenschaft bezahlt worden sind, denn gestützt auf die Zusammenstellung der Kosten für die N._____ AG gemäss der Baukostenabrechnung vom 27. Dezember 2013 (Duplikbeilage 17) sowie die Zusammenstellung mit der Überschrift «Umbau S._____» (Klageantwortbeilage 42) ist davon auszugehen, dass weitere Kosten im Umgang von insgesamt Fr. 32'198.90 vom Konto «Liegenschaft / Miete» (Duplikbeilage 18) und auch vor der Übertragung der «steuerneutralen» Gelder vom 3. März 2014 bezahlt worden sind und daher nicht aus diesem Vermögen bezahlt worden sein können.