2.3. 2.3.1. Die Vorinstanz hat der Errungenschaft des Klägers das «Motorboot Chaperal» samt Anhänger zum Wert von Fr. 10'000.000 zugewiesen (angefochtenes Urteil, E. 7.2). Der Kläger rügt, die Beklagte habe weder sein Eigentum an diesem Boot per Stichtag noch dessen Wert nachgewiesen, weshalb das Boot nicht seiner Errungenschaft anzurechnen sei (Berufung, Ziff. II.3.1).