2.2.3. Gestützt auf die als Beweis eingereichten Suchresultate von AutoScout24 (Klageantwortbeilage 36) ist für das Obergericht erstellt, dass der Audi A6 mit Jahrgang 2012 und mit 210'000 km sowohl im Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils als auch heute noch einen Wert hat. Davon, dass der Audi A6 einen Verkehrswert hatte, scheint – entgegen seiner Anträge und Ausführungen in der Klage und Replik – auch der Kläger ausgegangen zu sein, hat er im Rahmen der vorinstanzlichen Parteibefragung vom 4. April 2023 doch angegeben, dass der Audi, der 232'000 km habe, «vielleicht noch Fr. 5'000 wert» sei (act. 238).