2.2.2. Der Kläger hat mit begründeter Klage vom 15. Juni 2022 ausgeführt, die beiden Fahrzeuge seien güterrechtlich wertlos, weshalb «ergänzende Ausführungen und/oder Ausgleichsberechnungen damit hinfällig» würden (act. 88). Die Beklagte hat demgegenüber mit Klageantwort Verkehrswerte -4-