Er habe nach der Hauptverhandlung noch fünf Mal mit der Beklagten telefoniert, mehrere Schreiben an sie verfasst und dazu beigetragen, dass ein Vergleich habe geschlossen werden können. Entsprechend sei ihm ein Zuschlag von 20 % für die Position "Studium/Beurteilung/Weiterleitung Verfügung/Schreiben des Bezirksgerichts - 11 - Bremgarten vom 28. März 2024 und vom 3. Mai 2024 inkl. Beilagen, zusätzliche Schreiben/Telefonate mit Mandantin" zu gewähren. Sollte das Obergericht an diesen Vorbringen zweifeln, sei der Beschwerdeführer vom Berufsgeheimnis zu entbinden, damit er diese dokumentieren könne (Beschwerde S. 13-15).