1.2. 1.2.1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten, Präsidium des Familiengerichts, vom 2. Juli 2024 wurde dem Beschwerdeführer am 18. Juli 2024 zugestellt. Der Beschwerdeführer bringt vor, seine Beschwerde, welche er am 14. August 2024 der schweizerischen Post übergeben hat, sei rechtzeitig eingereicht, da die angefochtene Verfügung in einem ordentlichen Verfahren ergangen sei und ihm "während den diesfalls wirksamen Sommergerichtsferien" zugestellt worden sei (Beschwerde S. 4).