8.2.2. Die beklagtische Rechtsvertreterin hat für das vorliegende Verfahren ausgehend von ihrem Stundenaufwand zwei Kostennoten vom 17. Oktober 2024, 16. Januar 2025 und 22. April 2025 über Fr. 11'462.65 (inkl. Auslagen von Fr. 81.15), Fr. 1'004.25 (inkl. Auslagen von Fr. 15.80) sowie Fr. 601.05, zusammen Fr. 13'067.95 eingereicht. Diese Kostennoten sind nicht tarifkonform. Gemäss AnwT erfolgt in Zivilsachen die Entschädigung von (auch unentgeltlichen, vgl. § 10 AnwT)