Unterhalt von ca. Fr. 925.00 (Grundbetrag Fr. 400.00 + Wohnkostenanteil Fr. 250.00 + KVG-Prämie ca. Fr. 150.00 + Fremdbetreuungskosten ca. Fr. 400.00 ./. Kinderzulage von Fr. 275.00) zu decken und es verbleiben Mittel in der Höhe von rund Fr. 1'000.00, mit denen er sich und F._____ einen mindestens ebenbürtigen Lebensstandard, wie er im Folgenden für die gemeinsamen Kinder der Parteien errechnet wird, ermöglichen kann.