6.3.5. Arbeitsunfähigkeit seit April 2024 6.3.5.1. Von 12. April 2024 bis und mit 8. April 2025 war die Beklagte ausgewiesenermassen 100 % arbeitsunfähig (Arbeitsunfähigkeitszeugnis vom 25. Juli 2024 [Berufungsbeilage 18] sowie – auf gerichtliche Aufforderung [Verfügung vom 9. Januar 2025] – mit Eingabe 16. Januar 2025 verurkundete weitere Arbeitszeugnisse [Beilagen 1-6] sowie Bericht von Dr. L._____ vom 13. Januar 2025 [Beilage 7], wonach die Beklagte aufgrund einer schweren psychiatrischen Erkrankung 100 %ig arbeitsunfähig sei [insbesondere im - 41 -