Wohnkostenanteile von Beklagter, C._____ und E._____ von Fr. 790.00 und 2 x Fr. 250.00). Vielmehr erscheint es angezeigt, von den gesamten - 40 - Wohnkosten (Fr. 1'935.00) die Wohnkostenanteile der im Haushalt lebenden Kinder (3 x Fr. 250.00) abzuziehen und den verbleibenden Rest (Fr. 1'185.00) hälftig aufzuteilen, was einen Wohnkostenanteil der Beklagten von Fr. 592.50 ergibt.