Hinsichtlich ihres Einkommens machte sie aber geltend, dass sie seit 12. April 2024 unverschuldet zu 100 % arbeitsunfähig sei und voraussichtlich weiter bleiben werde. Sie habe deshalb bereits ihre Arbeitsstelle verloren. Da ihre berufliche Zukunft derzeit nicht abgeschätzt werden könne, dürfe ihr bis auf Weiteres lediglich das derzeitige Krankentaggeldeinkommen von Fr. 1'632.75 (Berufungsbeilage 19) angerechnet werden (Berufung S. 27 f. Rz.