und E._____ zu bezahlen), ist festzustellen, dass der Kontostand vom 31. Mai 2024 bis 30. August 2024 von Fr. 1'499.53 auf Fr. 1'365.21 leicht gesunken ist und somit keine Überschüsse generiert wurden. Zweitens ist es Sache eines Unterhaltsschuldners, wie er die nicht monatlich anfallenden Haushaltspositionen wie Strom, Serafe und Steuern aus dem ihm zur Verfügung stehenden, unter Umständen knappen Mitteln (Grundbetrag und geringfügiger Überschuss) bestreitet. Auch ein einmaliger Hotelaufenthalt von Fr. 110.66 und eine Überweisung auf ein Sparkonto von Fr. 300.00 sind bei den hier gegebenen Verhältnissen nicht auffällig.