- Fr. 6'020.70 bzw. gerundet Fr. 6'021.00 seit Januar 2023 (Lohnabrechnungen Februar 2023 [klägerische Sammelbeilage 36 zur Hauptverhandlung], vgl. nun auch die vom Kläger als Berufungsantwortbeilage 3 ins Recht gelegte Lohnabrechnung August 2024, die einen gleichen Bruttolohn wie 2023 in der Höhe von Fr. 6'250.00 ausweist, in der aber neu die Kinderzulagen für alle drei Töchter enthalten sind)