Bis zum Ende von E._____ Schulpflicht ist für drei Wochen eine Ferienbetreuung zu organisieren, was zusätzliche Fremdbetreuungskosten von Fr. 50.00 (= 3 x Fr. 200.00 [wiederum Ansatz für Familien ohne Prämienverbilligung [Berufungsbeilage 13] : 12) ergibt. Zusammenfassend sind für die Fremdbetreuung von E._____ von August 2024 bis und mit Juli 2029 monatliche Kosten von gerundet Fr. 280.00 (= Fr. 232.00 + Fr. 50.00) einzusetzen. - 29 -