__ könne sich ab der 8. Schulklasse morgens selbständig für die Schule bereitmachen) bei den vorliegenden knappen finanziellen Verhältnisse der ganzen Familie dagegen unangemessen. Es rechtfertige sich, bei ihr ab August 2023 nur die Mittagstischkosten (4 x wöchentlich à Fr. 8.00) und eine allfällige zusätzliche Betreuung von wöchentlich 2 Stunden à Fr. 8.00 am Nachmittag anzurechnen, was rund Fr. 200.00 pro Monat ergebe (angefochtener Entscheid E. 6.1).