dern zu dessen familienrechtlichen Erweiterungen gehörenden (BGE 147 III 265 E. 7.2) Zusatzversicherungsprämien ihrem genauen Betrag nach im (betreibungsrechtlichen und familienrechtlichen) Existenzminimum berücksichtigt werden müssten, nicht aber die Prämien für die Grundversicherung. Die belegten KVG-Prämien sind um die allfällig gewährte Prämienverbilligung zu kürzen (Ziff. 4.3 der SchKG-Richtlinien). 6.1.2.2.3. KVG-Prämien D._____ Für D._____ lassen sich den Akten folgende Prämien für die Grundversicherung (nach Abzug der umverteilten Umweltabgabe) sowie Prämienverbilligung entnehmen: