4. Persönlicher Verkehr 4.1. Die Beklagte verlangt in ihrer Berufung (S. 38 Rz. 92 ff.), es sei mit Bezug auf das Kontakt- und Besuchsrecht ein Mindestbesuchsrecht einerseits zwischen dem Kläger und E._____ und anderseits zwischen ihr und D._____ an jedem zweiten Wochenende festzusetzen, wobei die Ausübung des Besuchsrechts so zu koordinieren sei, dass E._____ und D._____ jeweils beim anderen Elternteil seien. Mit der von ihnen anlässlich der Verhandlung vom 3. April 2023 getroffenen Teilvereinbarung sei keine Besuchsrechtsregelung getroffen worden (vgl. deren Ziff.