es wurde die Vereinbarung der Parteien gerichtlich genehmigt, worin sich der Kläger verpflichtet hatte, der Beklagten je Fr. 700.00 an den Unterhalt seiner drei Töchter sowie persönlichen Unterhalt von Fr. 440.00 zu bezahlen (Klagebeilage 3). In einem ersten Abänderungsverfahren wurde eine weitere Vereinbarung der Parteien gerichtlich genehmigt, worin sich der Kläger verpflichtet hatte, der Beklagten während deren Ausbildung zur Fachfrau für Bewegungs- und Gesundheitsförderung befristet bis Ende August 2022 einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 775.00 je Kind zu bezahlen (Entscheid des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom tt.mm2019, Klagebeilage 2).