8. Alles unter o/e Kosten und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt." Ausserdem ersuchte sie um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Berufungsverfahren. 3.1.2. Unter dem Datum des 19. September 2024 reichte die Beklagte eine Noveneingabe nach, in der sie an den in der Berufung gestellten Anträgen festhielt. 3.2. Mit Berufungsantwort vom 25. September 2024 beantragte der Kläger die kostenfällige Abweisung der Berufung und ersuchte ebenfalls um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Berufungsverfahren.