2.7. Mit Replik vom 10. Februar 2022 stellte der Kläger folgende Anträge: " 1. An der Klage vom 18. November 2020 wird vollumfänglich festgehalten und wie folgt erweitert Es seien dem Kläger die seit Dezember 2020 bezahlten Unterhaltsbeiträge von monatlich CHF 1'550.00, bisher insgesamt CHF 38'750.00 an eventual zu zahlenden Unterhaltsbeiträgen anzurechnen. 2. Mit Ausnahme der Rechtsbegehren der Ziffern 1 und 6 der Klageantwort seien die Rechtsbegehren der Beklagten abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7,7 % MwSt."