" 1. In teilweiser Abänderung des Scheidungsurteils vom tt.mm.2016 vereinbaren die Parteien, dass der Vater an den Unterhalt seiner drei Kinder, C._____, D._____ und E._____, mit Wirkung ab 1. Oktober 2019 monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von CHF 775.00 je Kind bezahlt. Kinderzulagen sind wie bis anhin zusätzlich geschuldet. Die Eltern überlegen sich, ob die Kinderzulagen in absehbarer Zukunft von der Kindsmutter bezogen werden könnten. Falls es möglich sein würde, verpflichtet sich der Kindsvater die entsprechenden Papiere zu unterzeichnen.