1. 1.1. Mit Entscheid des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom tt.mm.2016 (Verfahren yyy) wurde die Ehe der Parteien geschieden; die gemeinsamen Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2008, D._____, geboren am tt.mm. 2009, und E._____, geboren am tt.mm. 2013 wurden unter der gemeinsamen elterlichen Sorge der Eltern belassen und unter die Obhut der Beklagten gestellt. Die Erziehungsgutschriften gemäss AHVV wurden vollumfänglich der Beklagten zugeteilt.