1. In Gutheissung der Berufung der Beklagten wird das Dispositiv des Urteils des Bezirksgerichts Brugg vom 19. März 2024 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 3'873.00 sowie den Auslagen (Zeugenentschädigungen) von Fr. 61.40, insgesamt ausmachend Fr. 3'934.40, werden dem Kläger auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 3'900.00 verrechnet, so dass der Kläger der Gerichtskasse Brugg Fr. 34.40 nachzuzahlen hat.