Gegenstand Forderung aus Arbeitsrecht -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Beklagte löste das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger mit Kündigung vom 31. August 2022 per 30. November 2022 auf. 2. 2.1. Mit Klage vom 9. August 2023 bzw. mit innert vom Bezirksgericht Brugg angesetzter Frist verbesserter Klage vom 30. August 2023 (Postaufgabe) forderte der Kläger beim Bezirksgericht Brugg von der Beklagten eine Entschädigung von Fr. 43'074.00 wegen unrechtmässiger Kündigung.