3.1. 2. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten für die Zeit von 7. September 2022 bis und mit 7. Juni 2024 einen monatlichen nachehelichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von Fr. 208.00 zu bezahlen. 1.2. Es wird festgestellt, dass den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen folgende Einkommen zugrunde liegen: - 23 - Kläger Fr. 4'440.00 Beklagte Fr. 2'195.00 C._____ Fr. 200.00 (Kinderzulage) D._____ Fr. 205.40 (€ 219.00 Kindergeld) bis Ende 2022 Fr. 234.35 (€ 250.00 Kindergeld) ab Januar 2023