Unterhaltsbeitrag für den Zeitraum 7. September 2022 bis 30. Juni 2024 auf Fr. 785.00 (ohne Betreuungsunterhalt) und ab Juli 2024 bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung auf Fr. 985.00 (ebenfalls ohne Betreuungsunterhalt) festgesetzt wird. In teilweiser Gutheissung der Widerklage ist der Beklagten vom 7. September 2022 zufolge ihrer Wiederverheiratung am 8. Juni 2024 (Beilage 23 zur Berufungsantwort / Anschlussberufung) bis - 21 - und mit 7. Juni 2024 ein nachehelicher Unterhaltsbeitrag von Fr. 208.00 zuzusprechen.