7.5. Zusammenfassend ist in teilweiser Gutheissung von Berufung und Anschlussberufung sowie von Amtes wegen der angefochtene Entscheid vollständig aufzuheben. In teilweiser Gutheissung der Abänderungsklage ist das Scheidungsurteil des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 10. Dezember 2020 dahingehend abzuändern, dass C._____ Unterhaltsbeitrag für den Zeitraum 7. September 2022 bis 30. Juni 2024 auf Fr. 785.00 (ohne Betreuungsunterhalt) und ab Juli 2024 bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung auf Fr. 985.00 (ebenfalls ohne Betreuungsunterhalt) festgesetzt wird.