Da die neue Arbeitgeberin keinen Bau-Transfer anbiete und er somit auf eigene Rechnung zum bzw. Arbeitsort an- bzw. abzureisen habe, hätten sich sodann seine Arbeitswegkosten auf Fr. 815.00 (statt bisher Fr. 530.00) und somit sein Existenzminimum auf Fr. 2'124.60 erhöht. Ab Juli 2024 sei demnach von einem Überschuss von nur mehr Fr. 1'835.40 (statt bisher Fr. 2'555.40) auszugehen (Berufung S. 10).