7.4. 7.4.1. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen ist im Folgenden zunächst zu prüfen, ob die dem Kläger zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausreichen, um allen seinen Unterhaltsberechtigten (C._____, D._____, Beklagte und potentiell seine heutige Ehefrau) eine Lebenshaltung zu ermöglichen, die derjenigen entspricht, den die Parteien (Kläger und Beklagte) - 16 -