SPYCHER, Handbuch des Unterhaltsrechts, 3. Aufl. 2022, 1. Kapitel Rz. 104). Hinsichtlich der Frage der Rangordnung statuiert das Gesetz den Vorrang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern vor allen anderen familienrechtlichen Verpflichtungen (Art. 276a ZGB). Immerhin bedeutet - 15 -