Da ihm sodann von der neuen Arbeitgeberin kein Bau-Transfer angeboten werde, hätten sich seine Arbeitswegkosten um Fr. 280.00 von Fr. 535.00 auf Fr. 815.00 erhöht. Zufolge dieser Änderungen reduziere sich sein Überschuss von Fr. 2'555.40 (gemäss Vorinstanz) ab Juli 2024 auf Fr. 1'835.40 (= neues Einkommen Fr. 4'000.00 ./. bisheriges Existenzminimum Fr. 1'884.60 ./. zusätzliche Arbeitswegkosten Fr. 280.00). Nach Abzug von C._____ ungedecktem Barbedarf von Fr. 550.00 (bis und mit Juni 2024) bzw. Fr. 750.00 (ab Juli 2024) sowie Fr. 226.50 (Hälfte des ungedeckten Barbedarfs von D._____) verbleibe ihm ein Überschuss von - 10 -