Im Übrigen erweist sich der Betrag von Fr. 4'440.00 ausgehend von den Lohnabrechnungen für die Monate Januar und Februar 2023 (bei Sammelbeilage 2 zur klägerischen Eingabe vom 16. März 2023) als korrekt. Für die Zeit danach (ab Juni 2024) bringt der Kläger neu vor, dass er, um seiner Entlassung im Rahmen einer Umstrukturierung bei seiner Arbeitgeberin zuvorzukommen, per Juni 2024 eine neue Stelle angetreten habe, in der er statt bisher brutto Fr. 5'000.00 und netto Fr. 4'081.00 nur mehr brutto Fr. 4'600.00 und netto Fr. 3'700.00 bzw. unter Aufrechnung des 13. Monatslohns rund Fr. 4'000.00 verdiene.