4.2. 4.2.1. Mit der vorliegend zu beurteilenden Abänderungsklage ersuchte der Kläger um Herabsetzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber Sohn C._____ von Fr. 1'550.00 gemäss Scheidungsurteil auf Fr. 550.00 bis und mit Juni 2024 und von Fr. 1'500.00 auf Fr. 750.00 danach, nachdem er am 25. August 2022 Vater eines weiteren Kindes (D._____) geworden sei (Klage, act. 4). Die Beklagte verlangte daraufhin mit ihrer Klageantwort die Verpflichtung des Klägers zur Bezahlung von nachehelichem Unterhalt in der Höhe von Fr. 470.00, in welchem Umfang in der genehmigten Scheidungsvereinbarung eine Unterdeckung des gebührenden Unterhalts festgehalten worden sei, und erhob damit sinngemäss Widerklage.